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Name Unter dem Namen Uniun culturala Ladir existiert im Rechtssinn nach Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ein Dorfverein mit Sitz in Ladir. Zweck Der Zweck des Vereins ist es, zur Verschonerung des Dorfbildes beizutragen und das Dorfleben zu fördern. Mitgliedschaft Die Uniun culturala Ladir besteht aus folgenden Mitgliederkategorien:
Aktivmitglieder Die Aktivmitglieder bilden die Generalversammlung.
Passivmitglieder Die Passivmitglieder unterstützen die Uniun culturala Ladir durch einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Sie haben kein Stimmrecht. Gönner Die Gönner unterstützen die Uniun culturala Ladir finanziell mit einem Beitrag nach eigenem Gutdünken. Sie haben kein Stimmrecht. Anmeldung und Austritt Anmeldungen und Austritte müssen schriftlich beim Präsidenten einen Monat vor der Generalversammlung abgegeben werden.
Organisation Die Uniun culturala Ladir besteht aus folgenden Organen:
Generalversammlung Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Uniun culturala Ladir. Sie wählt die Vorstandsmitglieder und die Revisoren. Sie bestimmt das Vereinsgeschehen. Sie setzt die Mitgliederbeiträge fest. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung kann je nach Bedarf durch den Präsidenten einberufen werden. |
Vorstand Der Vorstand besteht aus folgenden drei Mitgliedern:
Die Vorstandssitzungen finden je nach Bedarf statt. Sie werden vom Präsident einberufen. Zur Beschlussfassung bedarf es mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
Präsident Der Präsident trägt die Verantwortung für die Handlungen der Uniun culturala Ladir. Er führt und leitet die Sitzungen und führt die Korrespondenz der Uniun culturala Ladir. Aktuar Der Aktuar führt die Versammlungsprotokolle und liest sie an der Generalversammlung vor. Kassier Der Kassier führt die Kasse und präsentiert jährlich an der Generalversammlung die Jahresrechnung. Er führt eine exakte Mitglieder und Gönnerliste. Revisoren Die Revisoren prüfen die Vereinsrechnung und geben einen schriftlichen Rapport an der Generalversammlung ab. Stimmrecht Alle Aktivmitglieder sind stimmberechtigt und können auch Vorschläge unterbreiten. Bei den Abstimmungen gilt das relative Mehr. Bei einem ausgeglichenen Resultat hat der Präsident den Stichentscheid. Finanzielle Verantwortung Für die Verpflichtungen der Uniun culturala Ladir garantiert nur das Vermögen der Uniun culturala Ladir. Der Vorstand und die Mitglieder übernehmen keine Garantie. Schlussbestimmungen Statutenrevision Die Statuten können durch eine Generalversammlung jederzeit total- oder teilrevidiert werden.
Ladir, den 30. Mai 2000 Der Präsident: S. Andreoli Der Aktuar: M. Camenisch |
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