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Statuten

Name

Unter dem Namen Uniun culturala Ladir existiert im Rechtssinn nach Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ein Dorfverein mit Sitz in Ladir.

Zweck

Der Zweck des Vereins ist es, zur Verschonerung des Dorfbildes beizutragen und das Dorfleben zu fördern.

Mitgliedschaft

Die Uniun culturala Ladir besteht aus folgenden Mitgliederkategorien:

  • Aktivmitglieder
  • Passivmitglieder
  • Gönner

Aktivmitglieder

Die Aktivmitglieder bilden die Generalversammlung.
Sie beteiligen sich aktiv an den Veranstaltungen und unterstützen die Uniun culturala Ladir durch einen jährlichen Mitgliederbeitrag.

Passivmitglieder

Die Passivmitglieder unterstützen die Uniun culturala Ladir durch einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Sie haben kein Stimmrecht.

Gönner

Die Gönner unterstützen die Uniun culturala Ladir finanziell mit einem Beitrag nach eigenem Gutdünken. Sie haben kein Stimmrecht.

Anmeldung und Austritt

Anmeldungen und Austritte müssen schriftlich beim Präsidenten einen Monat vor der Generalversammlung abgegeben werden.
Bei einem eventuellen Austritt, hat das Mitglied kein anrecht auf finanziellen Ansprüche oder Rückvergütungen.

Organisation

Die Uniun culturala Ladir besteht aus folgenden Organen:

  • Generalversammlung
  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand

Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Uniun culturala Ladir. Sie wählt die Vorstandsmitglieder und die Revisoren. Sie bestimmt das Vereinsgeschehen. Sie setzt die Mitgliederbeiträge fest.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung kann je nach Bedarf durch den Präsidenten einberufen werden.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus folgenden drei Mitgliedern:

  • Präsident
  • Aktuar
  • Kassier

Die Vorstandssitzungen finden je nach Bedarf statt. Sie werden vom Präsident einberufen. Zur Beschlussfassung bedarf es mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
Die Amtsperiode des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Die Vorstandsmitglieder können maximal für drei Amtsperioden gewählt werden.

Präsident

Der Präsident trägt die Verantwortung für die Handlungen der Uniun culturala Ladir. Er führt und leitet die Sitzungen und führt die Korrespondenz der Uniun culturala Ladir.

Aktuar

Der Aktuar führt die Versammlungsprotokolle und liest sie an der Generalversammlung vor.

Kassier

Der Kassier führt die Kasse und präsentiert jährlich an der Generalversammlung die Jahresrechnung. Er führt eine exakte Mitglieder und Gönnerliste.

Revisoren

Die Revisoren prüfen die Vereinsrechnung und geben einen schriftlichen Rapport an der Generalversammlung ab.

Stimmrecht

Alle Aktivmitglieder sind stimmberechtigt und können auch Vorschläge unterbreiten. Bei den Abstimmungen gilt das relative Mehr. Bei einem ausgeglichenen Resultat hat der Präsident den Stichentscheid.

Finanzielle Verantwortung

Für die Verpflichtungen der Uniun culturala Ladir garantiert nur das Vermögen der Uniun culturala Ladir. Der Vorstand und die Mitglieder übernehmen keine Garantie.

Schlussbestimmungen

Statutenrevision

Die Statuten können durch eine Generalversammlung jederzeit total- oder teilrevidiert werden.

 
Diese Statuten wurden an der Gründerversammlung vom 30. Mai 2000 genehmigt.

Ladir, den 30. Mai 2000

Der Präsident: S. Andreoli

Der Aktuar: M. Camenisch

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